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   BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 7/93   

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https://dejure.org/1994,10196
BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 7/93 (https://dejure.org/1994,10196)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 6 RKa 7/93 (https://dejure.org/1994,10196)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 6 RKa 7/93 (https://dejure.org/1994,10196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Teilnahme an einem gebietsärztlichen Notfalldienst; Wirksamkeit einer Allgemeinverfügung; Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 7/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind Eingriffe in die berufliche Betätigungsfreiheit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (st Rspr seit BVerfGE 7, 377, 403 ff; s zB BVerfGE 78, 155, 162 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77] = SozR 2200 § 368 Nr. 11).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 7/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind Eingriffe in die berufliche Betätigungsfreiheit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (st Rspr seit BVerfGE 7, 377, 403 ff; s zB BVerfGE 78, 155, 162 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvR 111/77] = SozR 2200 § 368 Nr. 11).
  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 8/77

    Radiologie - Kassenärztlicher Notfalldienst

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 7/93
    Zu diesen der kassen-/vertragsärztlichen Berufsausübung immanenten Einschränkungen zählt auch die Pflicht zur Teilnahme am NFD (s bereits BSGE 44, 252, 256 = SozR 2200 § 368n Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2012 - L 5 KA 2940/11
    Dem entsprechend hat auch das BSG bereits in der Übersendung eines Organisationsplanes mit Terminen einen verbindlichen Verwaltungsakt gesehen (so BSG vom 04.05.1994 - 6 RKa 7/93 - juris Rdnr. 15).

    Eingriffe in die berufliche Betätigungsfreiheit sind am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (BSG Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 7/93 - juris Rdnr. 19 m. w. N.).

    Die Maßnahmen müssen also geeignet, erforderlich und für den Betroffenen zumutbar sein (BSG Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 7/93).

  • LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 677/04

    Verpflichtung eines Facharztes zur Teilnahme an einem allgemeinen ärztlichen

    Eine Verletzung des Art. 12 GG aufgrund einer Unzumutbarkeit der zusätzlichen Belastung lässt sich nur dann begründen, wenn die persönlichen Gründe, die für eine Befreiung sprechen, bei Abwägung mit den überragenden Gemeinwohlbelangen der Versorgungssicherstellung bei grundsätzlicher Geeignetheit aller Vertragsärzte derart überwiegen, dass die Heranziehung als unverhältnismäßig erscheint (BSG v. 4. Mai 1994 - 6 RKA 7/93 - USK 94134).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 11 KA 190/99

    Ärztlicher Notfalldienst; Ärztlicher Beratungsdienst; Notwendigkeit der

    Gemäß § 6 Abs. 1 GNO erfolgt die nähere Ausgestaltung der Organisation des Notfalldienstes für die einzelnen Kreise durch Organisationspläne, deren Inhalt der Beurteilung und Entscheidung der Beklagten unterliegt (BSG vom 04.05.1994 - 6 RKa 7/93 - USK 94, 134).
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